Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat feelgoodflats den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Für den Fall von Zuwiderhandlung hat feelgoodflats das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn feelgoodflats einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass feelgoodflats ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
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